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Firmen am Abgrund - Uber und
die Herausforderung aus Asien (23.09.2020) |
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ECO - Uber und
die schöne neue Arbeitswelt (20.05.2019) |
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ECO Talk - Wohin geht die Reise – die Mobilität der Zukunft (20.05.2019) |
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Hinweis |
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Nachfolgend eine
sehr zu Gunsten von Uber ausgelegte Berichterstattung, in der nicht auf
die Rechtsverstöße von Uber-Mitarbeitern eingegengen wurde, bzw.
Funkmietwagen hat man uberücksichtigt gelassen: |
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Hinweis:
Taxen sind öffentliche Verkehrmittel mit betriebspflicht und
festgeschriebenen Tarif im Pflichtfahrgebiet (50 km); Funkmietwagen sind
privat-wirtschaftliche Verkehrmittel ohne betriebspflicht oder
Preisbindung ... |
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www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__21.html
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www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__51.html
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Vor
Börsengang des umstrittenen Fahrdienstvermittlers
Das ist Uber
Uber ist angetreten, die Fortbewegung in Städten zu revolutionieren. Jetzt
geht das defizitäre Tech-Unternehmen an die Börse. Der Konzern, seine
Finanzen, das Angebot, das er macht - und die Kritik daran. |
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1. Der Markt
2. Der Konzern und sein Angebot
3. Die Finanzen
4. Der Börsengang
5. Die Kontroversen |
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www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-geht-an-die-boerse-grafiken-zum-umstrittenen-fahrdienstvermittler-a-1265002.html
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Mobilitätswandel
Bleiben Taxis auf der Strecke? |
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E-Scooter, Car-
und Bike-Sharing, Flugtaxen: Wie wir uns fortbewegen, verändert sich.
Städte planen einen nachhaltigen Mobilitätsmix.
Welche Rolle werden Taxen künftig dabei spielen? |
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Rückblick 18.03.2015 |
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Landgericht Frankfurt
untersagt "Uber“ die Vermittlung von Fahrten ohne
Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz:
Urteil
LG Frankfurt 18.03.2015 |
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Hamburg
Am 22. Juli 2014 verbot die Hamburger Verkehrsbehörde de facto UberPop,
indem sie untersagte, entgeltliche oder gewerbliche Fahrten an Personen zu
vermitteln, denen eine Genehmigung nach dem PBefG fehlt.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Untersagungsverfügung
am 24. September 2014 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
für sofort vollziehbar.
Uber droht eine Strafe von 1000 EUR pro Verstoß, wenn diese weiter Fahrten
durchführen würden.
Bereits im Juni wurde dem Konkurrenzunternehmen WunderCar durch Hamburg
untersagt, Touren über eine App zu vermitteln.
Am 25. Juli 2014 wurde berichtet, dass auch andere Großstädte wie Berlin,
Frankfurt und München ein Verbot von Uber prüfen.
Berlin
Im August 2014 stellt das Berliner Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten Uber eine Untersagungsverfügung für sein
Vermittlungsangebot in Berlin zu und drohte je Verstoß eine Geldstrafe von
25.000 Euro an.
Die Verfügung sei jedoch noch nicht bestandskräftig.
Das Land Berlin verbot UberPop und UberBlack.
Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe,
sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten.
Uber trete gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auf.
Das Angebot UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht
geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und
verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und
Mietwagenverkehr.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte daher das behördliche Verbot am
26. September 2014.
Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin auf 0,35 €
je Kilometer und umging damit die Notwendigkeit einer Konzession nach dem
Personenbeförderungsgesetz.
Durch die Kostensenkung unter die Betriebskosten würde der Dienst eine
Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ohne Verdienst darstellen.
Gleichzeitig startete Uber eine Petition für eine Gesetzgebung zu Gunsten
seiner Art der Personenbeförderung und rief zur Unterzeichnung der
Petition auf.
Für UberBlack will Uber eigene Fahrzeuge anschaffen und eine Konzession
erwerben.
München
Am 26. März 2018 startete Uber in München mit UberGREEN und 30 Fahrzeugen
seine erste E-Autoflotte in Deutschland.
Eine bundesweite einstweilige Verfügung erließ am 25. August 2014 das
Landgericht Frankfurt ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der
Genossenschaft Taxi Deutschland.
Auszug daraus:
„[Uber wird] untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die
technische Applikation „Uber“ und/oder […] „UberPop“ an Fahrer/Fahrerinnen
zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche
entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden,
ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das
Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die
Betriebskosten der Fahrt.“
Uber kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen und seine Dienste trotz des
Verbotes weiterhin unverändert anzubieten.
Diese Verfügung hob das Gericht am 16. September 2014 wieder auf, mit der
richterlichen Begründung, dass in der Sache die Verfügung zwar rechtens
gewesen sei, es sich aber in der Verhandlung „herausgebildet (habe), dass
die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist“.
Taxi Deutschland kündigte an, in Berufung zu gehen.
Am 18. März 2015, nach Klage von Taxi Deutschland, verbot das Landgericht
Frankfurt Uber in ganz Deutschland Fahrten zu vermitteln, bei denen die
Fahrer keinen Personenbeförderungsschein haben.
Dies betrifft das UberPop-Angebot. Laut einem Uber-Sprecher, Fabien
Nestmann, sei davon auszugehen, dass das Unternehmen Berufung einlegen
wird.
Am 21. April gab das Landgericht bekannt, dass es die Sicherheitsleistung
vom Kläger empfangen habe, das Urteil wird also vollstreckbar.
Uber reagierte:
Da in Frankfurt und München der UberPop-Preis noch über dem „Preisniveau
von Mitfahrzentralen“ in Höhe von, so Uber, 0,35 € pro Kilometer, lag,
senkte Uber in diesen letzten zwei Städten den Preis auf diese 0,35 € pro
Kilometer.
In den anderen drei der fünf deutschen UberPop-Städte war der Preis schon
früher gesenkt worden. Die Uber-Repräsentanten für Deutschland schrieben
zu der Preissenkung:
„Es ist zu erwarten, dass uberPOP unter diesen Umständen auf der einen
Seite noch attraktiver für euch als Nutzer wird, aber auf der anderen
Seite für Fahrer deutlich unattraktiver wird.
Es wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen deutlich schwerer werden,
ein uberPOP zu bestellen.“
Am 9. Juni 2016 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das
Verbot der Vermittlung von Fahrten durch UberPOP. |
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Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Uber_(Unternehmen)
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Rückblick 23.02.2018 |
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Chinese wird
größter Aktionär bei Daimler
Der Milliardär Li Shufu hat sich für über sieben Milliarden Euro 9,69
Prozent der Anteile gesichert.
Er ist bereits Eigentümer der Volvo-Mutter Geely.
Der Stuttgarter Konzern begrüßt den Investor hoffnungsvoll. |
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Rückblick 29.05.2017 |
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Warum
Daimler und BMW den Anti-Uber-Dienst planen
Eigentlich sind BMW und Daimler harte Konkurrenten.
Doch ausgerechnet beim Carsharing könnten sie bald kooperieren.
Das liegt vor allem an den neuen, viel gefährlicheren Wettbewerbern.
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Rückblick 02.02.2017 |
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Taxi Deutschland
OLG Frankfurt am Main bestätigt Rabatt-Verbot für Mytaxi
Frankfurt (ots) - Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat
des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der
Berufungsverhandlung am 2. Februar 2017 die verschiedenen Rabattaktionen
der Mercedes-Tochter "Mytaxi" für wettbewerbswidrig erachtet (Az. 6 U
29/16).
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Rückblick 01.02.2017 |
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Kooperation
zwischen Daimler und Uber
Robotertaxi mit Mercedes-Stern
Am Dienstag hat der Fahrdienst Uber seine neue Kooperation mit
Mercedes-Benz bekannt geben.
Details über die Technik der selbstfahrenden Autos will der Stuttgarter
Konzern aber nicht mit Uber teilen. |
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Uber |
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Uber (benannt
nach dem engl. Germanismus uber) ist ein amerikanisches
Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in San Francisco.
Es bietet in vielen Städten der Welt Online-Vermittlungsdienste zur
Personenbeförderung an.
Die Dienste UberX und UberBlack vermitteln Fahrgäste an Mietwagen mit
Fahrer, UberPop vermittelt sie an private Fahrer mit eigenem Auto.
UberTaxi vermittelt reguläre Taxis.
Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder eine Website.
Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision von bis zu 20 Prozent des
Fahrpreises.
Die App zählt zu den Taxi-Apps. |
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Kritik an der
Unternehmenskultur
Die New York Times hat Anfang 2017 für eine Analyse der Unternehmenskultur
mehr als 30 ehemalige und derzeitige Angestellte befragt, interne E-Mails
und Chats durchgesehen sowie Tonaufnahmen von Meetings ausgewertet.
Auf dieser Basis beschreibt die Zeitung die Unternehmenskultur als
"hemmungslos“.
Das Management Ubers habe es sich zum Ziel gemacht, einen gnadenlosen
Konkurrenzkampf unter seinen Mitarbeitern anzustacheln.
Verfehlungen erfolgreicher Mitarbeiter würden toleriert.
Im November 2017 wird Uber in den Veröffentlichungen der Paradise Papers
aufgelistet.
Erst am 21. November 2017 informierte die Unternehmensleitung rund 50
Millionen Uber-Nutzer und die Öffentlichkeit über den massiven Diebstahl
von Datensätzen beim Cloud-Dienst, obwohl der Datendiebstahl bereits im
Jahr 2016 stattfand.
Die New Yorker Strafverfolgungsbehörde hat daraufhin Ermittlungen zur
Cyberattacke eingeleitet.
Von Uber wurde ein Lösegeld in Höhe von 100000 Dollar gezahlt, damit die
gestohlenen Daten nicht veröffentlicht werden. |
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Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Uber_(Unternehmen)
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